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Bei der U18-Wahl dürfen die Kinder und Jugendlichen, die noch nicht zur Bundestagswahl gehen dürfen ihre Stimme abgeben. Gewählt wird genauso wie bei der Bundestagswahl mit Erst- und Zweitstimme in verschiedenen Wahllokalen. Zusätzlich besteht die Möglichkeit Wünsche an die Politik zur formulieren, die wir als Kreisjugendring den zuständigen Abgeordneten überreichen werden.
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