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„Wenn die Spielkonsole unterm Weihnachtsbaum liegt – Ein Hinweis für Eltern“

Weihnachten steht vor der Tür und wir suchen nach guten Geschenkideen für unsere Familienmitglieder. Während sich die Suche nach Geschenken für die Großeltern schwierig gestaltet, sind die Wünsche der Kinder oft klar formuliert. So stehen ab einem bestimmten Alter viele Dinge, wie etwa eine Spielkonsole oder ein bestimmtes Videospiel ganz oben auf der Wunschliste.

Doch worauf ist zu achten, wenn beispielsweise zum ersten Mal eine Konsole ins Haus kommt?
Oder: Kann man tatsächlich Spiel XY verschenken? Sieht das nicht viel zu brutal aus?

Hier ein paar medienpädagogische Tipps dazu.

Bei Konsolen

Noch bevor die Nintendo Switch, Playstation oder die Xbox vom Kind ausgepackt werden, sollte man sich Gedanken machen, welche Regeln bei der Nutzung des Gerätes bestehen sollten und wie diese umgesetzt werden können.

Es zahlt sich auf lange Sicht sehr aus, das Gerät bereits vor dem Kind auszupacken, sich mit seinen Funktionen vertraut zu machen und kindersicher einzurichten.

In der Regel besteht beispielsweise bei jeder Konsole die Möglichkeit, Spiele die ab 12, 16 oder 18 Jahren freigegeben sind, unspielbar zu machen oder die Spielzeit vorher einzuschränken. So müssen Sie Ihr Kind nicht ermahnen oder auffordern das Zocken zu beenden. Die Konsole macht dies, richtig eingestellt, von selbst.

Durch gut vorher eingestellte Sicherheitsvorkehrungen und gemeinsam ausgemachte Regeln kann Streit in der Familie, der Aufgrund des Spielens entstehen kann, leichter vermieden werden. Ein besonders wertvolles Angebot um Regeln zur Mediennutzung zu finden und verbindlich festzulegen ist www.mediennutzungsvertrag.de – ein Blick lohnt sich!

Bei Filmen und Videospielen:

Bei Videospielen und Filmen ist es gut zu wissen, dass Label wie FSK oder USK keineswegs als pädagogische Empfehlungen zu verstehen sind. Eltern sollten sich daher nicht nur auf diese Kennzeichnungen verlassen. Diese Label garantieren lediglich, dass das Spiel oder der Film aus Sicht des Jugendschutzes grundsätzlich unbedenklich sind.
Der ein oder andere Film oder das ein oder andere Spiel können Kinder trotzdem beängstigen oder in großen Stress versetzen.

Manchmal sind auf den ersten Blick unbedenkliche Spiele, in der Regel insbesondere kostenfrei erhältliche, auch mit perfiden Mechaniken ausgestattet, die Ihr Kind dazu bringen sollen, möglichst viel Geld in diesem Spiel auszugeben, beispielsweise für neue Skins (also ein Kostüm für den Charakter), neue Leben, bessere Ausrüstung und mehr. Manche dieser Mechaniken ähneln sehr stark klassischem Glücksspiel und sollten möglichst vermieden werden.

Um ein Spiel besser selbst bewerten zu können und ggf. zu erkennen, welche problematischen Spielinhalte auf ein Kind zukommen, lohnt es sich, sich ein eigenes Bild zu machen. Auf Plattformen wie YouTube oder Twitch, können Eltern aus der Sicht eines Spielers erleben, wie ein Spiel gespielt und erlebt wird. Sogenannte „Let´s Plays“ geben Ihnen die Möglichkeit einem Videospieler digital über die Schulter zu schauen und das Spiel auch aus Spielerperspektive zu erleben.

Noch besser sind aber natürlich Anlaufstellen wie der Spieleratgeber NRW, eine pädagogische Informationsplattform für Computer- und Konsolenspiele. Als Ergänzung zu den gesetzlichen Kennzeichen der USK bietet diese Seite eine pädagogische Alterseinschätzung sowie objektive Informationen zu Inhalt, Präsentation, Kosten, Anforderungen, Umfang oder Wirkung, die Ihnen bei der Kaufentscheidung zu Seite stehen können - www.spieleratgeber-nrw.de

Text: Severin Scheeler, Medienpädagoge im Jugendamt/Kommunale Jugendarbeit,

Bild: Pixabay

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