"Früher war es ganz normal, dass Kinder, sobald sie alt genug waren, mitgearbeitet haben. Man hat sie wie kleine Erwachsene behandelt. Geändert hat sich das erst heute vor 184 Jahren, am 9. März 1839, in Teilen von Deutschland. An diesem Tag wurde das sogenannte „Regulativ über die Beschäftigung jugendlicher Arbeiter" beschlossen. Dieses Gesetz verbot es fortan, dass Kinder unter neun Jahren regelmäßig in Fabriken und Bergwerken beschäftigt werden."
Heute gibt es das Jugendschutzgesetz und Kinderarbeit ist selbstverständlich verboten.
Quelle & Text: bpb /Hanisauland; Text: Tanja Hebenstreit und Christiane Toyka-Seid
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