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Staatliche Unterstützung für Familienurlaube - Familienerholung

"Urlaubszeit ist die schönste Zeit. Ein gemeinsamer Familienurlaub trägt neben der gesundheitlichen Erholung wesentlich zur Verbesserung des Familienklimas bei und schafft somit eine Grundlage zur Bewältigung des Familienalltages. Um Familien mit Kindern, die sich aus finanziellen Gründen keinen gemeinsamen Urlaub leisten könnten, ein paar unbeschwerte Tage in einer familienfreundlichen Familienferienstätte zu ermöglichen, gewährt der Freistaat Bayern Zuwendungen für die Familienerholung aus Haushaltsmitteln des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales im Wege der Projektförderung.

Es werden nur Familienurlaube gefördert, für die zum Zeitpunkt der Antragstellung noch keine Buchung bei der Familienferienstätte erfolgt ist. Eine unverbindliche Reservierung der Familienferienstätte ist zulässig, eine Buchung darf jedoch erst nach Bestätigung durch das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) über den Eingang des Antrags erfolgen.

Im Zuge des Neuabschlusses der Rahmenvereinbarung zwischen den Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege und dem Bayerischen Staatsministerium für Arbeit, Familie und Soziales vom 13. April 2023 wurden bei der Förderung der Familienerholung in Familienferienstätten (FF) ab 01.05.2023 folgende Verbesserungen umgesetzt:

Höhere Einkommensgrenzen

  • für alleinerziehende Eltern mit einem Kind       31.000,00 €

  • für beide Eltern mit einem Kind                        34.000,00 €

Höhere Fördersätze pro Verpflegungstag

  • für jedes berücksichtigungsfähige Kind und
    jeden berücksichtigungsfähigen erwachsenen Teilnehmer bis zu 19,50 €

  • für jedes berücksichtigungsfähige Kind, das nicht nur
    vorübergehend körperlich, geistig oder
    seelisch behindert ist                                                           bis zu 25,50 €

Den Antrag auf Förderung von Familienerholung aus Haushaltsmitteln des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales können Sie online beim ZBFS einreichen (siehe "Unterlagen und Ansprechpartner“)."

Online-Antrag

Quelle, Text und weitere Informationen: Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales

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