Mit dem 4. Bevölkerungsschutzgesetz wurde die Zahl der Kinderkrankentage für das Jahr 2021 noch einmal ausgeweitet. Gesetzlich krankenversicherte Eltern können damit im Jahr 2021 je gesetzlich krankenversichertem Kind für 30 statt 20 Arbeitstage (Alleinerziehende für 60 statt 40 Arbeitstage) Kinderkrankengeld beantragen. Bei mehreren Kindern besteht der Anspruch je Elternteil für nicht mehr als 65 Arbeitstage, für Alleinerziehende für nicht mehr als 130 Arbeitstage.
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