"Der erweiterte Anspruch auf Kinderkrankengeld – 30 Tage pro Elternteil und Kind (max. 65) bzw. 60 Tage pro Kind für Alleinerziehende (max. 130) – gilt auch noch in diesem Jahr. Vorerst noch bis 19. März 2022 können gesetzlich krankenversicherte Eltern außerdem Kinderkrankengeld beantragen, wenn sie ihre Kinder aus Gründen des Infektionsschutzes zu Hause betreuen müssen. Mehr zur Kinderkrankengeld-Sonderregelung findet sich auf der Website des BMFSFJ."
Quelle: Deutscher Familienverband
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