Für Familien sind von Seiten der Bundesregierung vielfältige finanzielle Entlastungen geplant.
- Ab Januar 2023 wird das Kindergeld für die ersten drei Kinder auf 250 € monatlich angehoben.
- Ebenfalls ab Januar 2023 wird der Kinderzuschlag auf bis zu 250 € monatlich angehoben. Anspruch auf Kinderzuschlag haben Familie mit Kindern, deren Eltern erwerbstätig sind aber über ein nur geringes Erwerbseinkommen verfügen. Kindergeld wird bei den zuständigen Kindergeldstellen beantragt.
- Das Bürgergeld löst zum 1. Januar 2023 das bisherige Arbeitslosengeld II ab. Dies geht mit Erhöhungen der Regelsätze einher. Eine Alleinstehende Person bekommt beispielsweise knapp über 50 € monatlich mehr. Auch die Regelsätze für alle anderen Leistungsberechtigten wurden erhöht. Das Bürgergeld kann beim zuständigen Jobcenter beantragt werden.
- Mit einer Reform des Wohngeldes erhalten mehr Familien als bisher diese unterstützende finanzielle Leistung. Zudem wird die Höhe des Wohngeldes nahezu verdoppelt auf bis zu 370 € im Monat. Zusätzlich wird durch eine Heizkostenkomponente sichergestellt, dass Wohngeldbeziehende sich weiterhin die steigenden Heizkosten leisten können. Für die Auszahlung des Wohngeldes sind die jeweiligen Sozialämter zuständig.
- Alleinerziehende können von einem erhöhten steuerlichen Entlastungsbetrag in Höhe von 4260 € im Jahr profitieren.
Genauere Informationen über diese finanziellen Entlastungen und zum Entlastungspaket der Bundesregierung erfahren Sie auf dem Familienportal des Bundesfamilienministeriums und auf der Homepage der Bundesregierung.
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