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Einbahnstraßenregelung für Fürther Straße Grenze Zirndorf / Stadt Fürth

Vom 20. Februar bis 28. April findet im Bereich der Aldringerstraße und Friedlandstraße eine Baumaßnahme der Stadt Fürth statt. In diesem Zeitraum ist die Fürther Straße deshalb nur als Einbahnstraße aus dem Landkreis Fürth ins Stadtgebiet Fürth befahrbar. Aus Richtung Fürth nach Zirndorf ist die Fürther Straße somit nicht befahrbar. Die Umleitungsstrecke ist entsprechend ausgeschildert. Aufgrund der Baumaßnahme können auch die Haltestellen Vestnerstraße, Kreutleinstraße und Alte Veste nur in einer Fahrtrichtung von der Linie 112 bedient werden. Die Verkehrsteilnehmenden werden um Verständnis gebeten.

Diese Information finden Sie auch auf unserer Homepage www.landkreis-fuerth.de.

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