Die 16. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wird um weitere vier Wochen bis einschließlich 28. Mai 2022 verlängert und zugleich in folgenden Punkten angepasst:
In den Schulen fallen ab dem 1. Mai 2022 alle Testpflichten auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 weg. Dies gilt hinsichtlich der anlasslosen regelmäßigen Testungen ebenso wie für schulische Testungen bei einem Infektionsfall. Der Besuch ist wieder ohne Einschränkungen möglich.
Ebenso fallen ab dem 1. Mai 2022 alle Testpflichten im Bereich der Kinderbetreuung weg. Der Besuch ist wieder ohne Einschränkungen möglich.
Quelle: Bayern.de
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