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Ausnahmen von der 2G-Regel für Schülerinnen und Schüler wird verlängert.

Die bisherige Ausnahme von 2G in der Gastronomie, im Beherbergungswesen sowie bei sportlicher, musikalischer oder schauspielerischer Eigenaktivität zugunsten minderjähriger Schüler, die regelmäßig getestet werden, wird zunächst bis zum Ablauf des 12. Januar 2022 weitergewährt.

Weitere Inhalte der Pressekonferenz nach der Kabinettsitzung entnehmen Sie dem Bericht aus der Sitzung.

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