Die anderen dürfen „immer” länger. Wer kennt das nicht? Die Kinder oder Jugendlichen wollen abends mit ihren Freunden oder Freundinnen ausgehen und angeblich dürfen alle anderen länger wegbleiben als Ihre Tochter oder Ihr Sohn.
Allerdings sind für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren gesetzliche Rahmenbedingungen bindend.
Diese sind im Jugendschutzgesetz festgehalten.
Das Jugendschutzgesetz regelt ganz klar, welcher Minderjährige sich wann noch an welchem Ort aufhalten darf.
Alle Eltern sind an diese Regeln gebunden.
Hier die Zeiten zur Orientierung:
Kinder ab 14 höchstens bis 22:00 Uhr
Jugendliche ab 15 Jahre bis 23:00 Uhr
Jugendliche ab 16 Jahre bis 24:00 Uhr
Das Jugendschutzgesetz gilt allerdings nur in der Öffentlichkeit.
Private Veranstaltungen oder Treffen unterliegen der Aufsichtspflicht der Eltern bzw. der Erwachsenen.
In diesem privaten Rahmen, zum Beispiel bei einer Familienfeier oder Geburtstagsparty, gibt es keine gesetzlichen Altersbegrenzungen.
Wie regeln Sie als Eltern die Ausgehzeiten Ihrer Kinder in der Praxis?
Wie kann Ihnen ein „Mutti-Zettel“ dabei helfen?
Wie sollten Sie reagieren, wenn sich Ihr Kind nicht an Absprachen hält?
Detaillierte Informationen zu diesen Fragen erhalten Sie bei BAER
Quelle und Text: BAER, Bayerischer Erziehungsratgeber
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