Corona-Übergangsfrist: FFP2 Maskenpflicht und 2G/3G-Regelung bleiben bis zum 2.4.22.
Bereits ab 19.März entfallen generelle Regelungen zu den Kontaktbeschränkungen, das Distanz- und Musikverbote in der Gastronomie, das Verbot zum Feiern auf öffentlichen Plätzen, das Alkoholverkaufs- und Konsumverbot auf öffentlichen Plätzen, alle Kapazitäts- und Personenobergrenzen, das Volksfestverbot sowie Sonderregelungen für Versammlungen und Gottesdienste.
In den Kitas entfällt die Verpflichtung zu festen Gruppen.
Die Maskenpflicht an Schulen wird gelockert. Ab dem 21.März entfällt an den Grund- und Förderschulen die Maskenpflicht am Platz, ab dem 28.März auch für die 5. und 6. Klassen der weiterführenden Schulen.
Quelle: bayern.de
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