Aufgrund der weiterhin sehr hohen Corona-Fallzahlen ändert unser Gesundheitsamt sein Vorgehen:
Alle positiv getesteten Personen (mit PCR-Test) werden nicht mehr persönlich durch das Gesundheitsamt kontaktiert. Betroffene werden standardisiert per Mail oder Brief über die Pflicht zur Isolation informiert*. Ausnahme: besonders gefährdete Personengruppen.
Alle Betroffenen werden vom Gesundheitsamt bevorzugt per Mail oder alternativ per Post über die Isolation und das weitere Vorgehen informiert. Wenn eine Mailadresse übermittelt wurde. Das Gesundheitsamt bittet daher darum, bei der Testung - soweit vorhanden - eine Mailadresse anzugeben und im Fall einer Infektion auch den Spamordner auf eingehende Mails zu überprüfen.
Sollte ein Isolationsbescheid benötigt werden, kann dieser mittels Online-Fallermittlungsformular angefordert werden. Dieses findet Ihr auf www.landkreis-fuerth.de/corona. (Den alternativen Informationsschreiben per Post wird ein Schreiben beigelegt, das ausgefüllt und zurückgesendet werden kann, wenn ein Isolationsbescheid benötigt wird.)
*Die Pflicht zur Isolation für positiv getestete Personen besteht weiterhin sofort nach Bekanntwerden des positiven Testergebnisses aufgrund der gesetzlichen Vorgaben (AV Isolation) und nicht erst ab der standardisierten Information durch das Gesundheitsamt.
Alle Infos, Ausnahmen & Details direkt hier: https://www.landkreis-fuerth.de/.../fallbearbeitung-durch...
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Quelle: Landratsamt Fürth
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