
Stresemannplatz 11
90763 Fürth
Wer kann sich an den Verfahrenslotsen wenden?
Verfahrenslotsen unterstützen Kinder und Jugendliche mit Behinderung sowie deren Familien bei der Beantragung von Leistungen und der Orientierung im Hilfesystem.
Aufgaben und Zielgruppe
Die Verfahrenslotsen sind speziell für Kinder und Jugendliche von 0 bis 27 Jahren mit seelischer, körperlicher, geistiger oder Mehrfachbehinderung zuständig. Sie helfen Familien und Betroffenen, die richtigen Ansprechpartner zu finden, beraten zu möglichen Leistungen und begleiten auf Wunsch zu Gesprächen mit Ämtern oder Kostenträgern. Sie stehen unabhängig und vertraulich zur Seite, von der Antragstellung bis zum Abschluss des Rehabilitationsverfahrens.
Gesetzliche Grundlage
Die Tätigkeit der Verfahrenslotsen ist seit dem 01.01.2024 im SGB VIII verankert.
Kontakt und Nutzung
Die Verfahrenslotsen stehen kostenfrei zur Verfügung. Voraussetzung ist lediglich, dass ein Kind oder Jugendlicher mit Behinderung in der Familie betroffen ist.
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