Wie regelt der Jugendschutz das rauchen?
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren dürfen in der Öffentlichkeit nicht rauchen. Außerdem dürfen ihnen keine Tabakwaren oder deren Behältnisse angeboten, zur Verfügung gestellt oder verkauft werden - auch nicht über das Internet oder im Versandhandel. Zu den Tabakwaren gehören:
Zigaretten,
elektronische Zigaretten,
elektronische Shishas,
nikotinfreie E-Zigaretten und E-Shishas,
Zigarillos,
Tabak und
Schnupftabak.
Betreiber von Automaten für Tabakwaren, E-Zigaretten und E-Shishas müssen sicherstellen, dass Kinder und Jugendliche unter 18 keinen Zugriff auf die Waren haben. Der Betreiber kann den Automaten ständig beaufsichtigen, ihn an einem Ort aufstellen, der für Kinder und Jugendliche unzugänglich ist, oder den Zugriff durch bestimmte technische Vorrichtungen verhindern.
Die Wasserpfeife selbst unterliegt keinen Abgabebeschränkungen. Aber für das Rauchen von Wasserpfeifen mit Tabak gelten dieselben Bestimmungen wie für das Rauchen von anderen Tabakwaren.
Quelle und Text: Familienportal des Bundes