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Wohngeld

Aktuelles

Die Wohngeldbehörde des Landratsamtes Fürth nimmt am Pilotprojekt „Online-Wohngeldantrag“ (Mietzuschuss) teil.

Dadurch haben unsere Bürgerinnen und Bürger ab sofort die Möglichkeit Wohngeld in Form von Mietzuschuss online (über den nachfolgenden Link) zu beantragen. Für die Pilot-Testphase ist vom Ministerium eine Dauer von drei Monaten vorgesehen.

Achtung: Dieser Online-Antrag ist nur für Mietzuschuss bestimmt. Eigentümer von Wohnraum, die Lastenzuschuss beantragen möchten, müssen weiterhin die Antragsformulare im Original einreichen.

 

Allgemeine Informationen

Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Kosten für Wohnraum. Voraussetzung ist, dass der Wohnraum selbst genutzt wird.

Ob Sie Wohngeld in Anspruch nehmen können und in welcher Höhe, hängt von drei Faktoren ab:

  •  die Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder,

  •  die Höhe des Gesamteinkommens sowie

  •  die Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung

Wohngeld gibt es als Mietzuschuss für

  1.  Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers,

  2.  Untermieter

  3.  mietähnlich Nutzungsberechtigte, insbesondere Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts, einer   Genossenschafts- oder einer Stiftswohnung, oder eines dinglichen Wohnungsrechts,

  4.  Eigentümer eines Hauses mit mehr als zwei Wohnungen sowie

  5.  Heimbewohner.

Wohngeld gibt es als Lastenzuschuss für

  1. Eigentümer einer Wohnung oder eines Hauses

  2. Erbbauberechtigte

  3. Personen, die ein eigentumsähnliches Dauerwohnrecht, Wohnungsrecht oder einen Nießbrauch innehaben oder

  4. Anspruch auf Bestellung, Übertragung des Eigentums, des Erbbaurechts, des eigentumsähnlichen Dauerwohnrechts, des Wohnungsrechts oder des Nießbrauches haben.

Voraussetzung für die Gewährung von Leistungen ist ein formeller Wohngeldantrag. Wir informieren Sie gerne darüber, welche weiteren Unterlagen zur Bearbeitung erforderlich sind. Die erforderlichen Antragsformulare erhalten Sie im Landratsamt Fürth, Dienststelle Fürth, oder Ihrer Wohnsitzgemeinde. Die Antragsformulare können auch auf der Seite des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr unter dem Punkt Wohngeld heruntergeladen werden:  http://www.bauministerium.bayern.de/wohnen/wohngeld/index.php

Hier geht es zu unserem Wohngeldrechner:

Wohngeldrechner

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