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Infoblatt Umzug

Infoblatt Umzug

Bei Ihnen steht ein Umzug an und Sie erhalten ALG II bzw. möchten diese Leistungen beantragen? Dann bitten wir um Beachtung der folgenden Hinweise, damit Ihnen keine finanziellen Nachteile entstehen!

Lassen Sie sich bitte rechtzeitig vor Abschluss des Mietvertrages, die Notwendigkeit des Umzuges (z.B. wegen zu hoher Miete) von Ihrem bisherigen Jobcenter bestätigen. Die Angemessenheit der Miete der neuen Wohnung muss von Ihrem künftigen Jobcenter geprüft werden, denn sofern ein Umzug erforderlich ist, muss zusätzlich die Miete der neuen Wohnung angemessen sein.

Wir weisen darauf hin, dass grundsätzlich nur angemessene Kosten der Unterkunft und Heizung übernommen werden.

Beachten Sie bitte:

Kosten im Zusammenhang mit dem Umzug (insbesondere Umzugskosten sowie Mietkaution) werden nur übernommen, wenn der Umzug erforderlich ist und die Aufwendungen für die neue Unterkunft angemessen sind. Vor Abschluss des Mietvertrages ist die Zustimmung des Jobcenter Fürth Land einzuholen. Bei fehlender Zustimmung ist zu prüfen, in welcher Höhe in Zukunft Unterkunftskosten übernommen werden können.

  • Im Regelfall wird die Kaution direkt an den Vermieter überwiesen

  • Maklergebühren werden vom Jobcenter in der Regel nicht übernommen

  • Kautionen können nach eingehender Prüfung darlehensweise gewährt werden

  • Die Kaution der alten Wohnung ist vorrangig einzusetzen

Umzug innerhalb des Landkreises Jobcenter Fürth Land:

Notwendig ist ein Nachweis des neuen Vermieters über die Höhe der Kaltmiete, Anzahl der Quadratmeter und der zu erwartenden monatlichen Nebenkosten (Formblatt „ Mietbescheinigung“ ausfüllen lassen). Die Höhe der Vorauszahlung für Neben- und Heizkosten muss annähernd die jährlichen Verbrauchskosten abdecken und müssen auch getrennt voneinander angegeben werden.

Unterschreiben Sie keinen Mietvertrag, bevor Sie nicht die positive Entscheidung des Jobcenters haben. Beantragen Sie vor Unterzeichnung des Mietvertrages die Umzugskosten und Kaution (sofern notwendig).

Umzug in einen anderen Landkreis oder andere kreisfreie Stadt:

Bei einem Umzug außerhalb des Landkreises Fürth informieren Sie sich im neuen Landkreis/ kreisfreien Stadt beim dortigen Träger über die dortigen Mietobergrenzen und wie Sie sich hinsichtlich der Unterzeichnung des neuen Mietvertrages dort verhalten müssen.

Lassen Sie sich vom dortigen Träger der Grundsicherung eine Bestätigung geben, dass die Wohnung angemessen ist und legen uns diese vor.

Klären Sie mit dem neuen Vermieter, ob eine Kaution fällig ist. Beantragen Sie diese vor Unterzeichnung des Mietvertrages bei Ihrem neuen Träger der Grundsicherung. Dieser ist für die Gewährung der Kaution örtlich zuständig.

Sollten weitere Kosten, wie z.B. für ein Umzugsfahrzeug, notwendig sein, teilen sie uns dies bitte rechtzeitig vor Durchführung des Umzuges mit. Im Regelfall werden keine Kosten für einen Umzug durch eine Firma übernommen.

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Sachbearbeiter.

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