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Sexueller Missbrauch von Kinder

Informationen der polizeilichen Kriminalprävention

Was ist unter sexuellem Missbrauch von Kindern im strafrechtlichen Sinne zu verstehen?

Wer sind die Täter?

Wie gehen Täter vor?

Wer sind die Opfer?

Woran ist sexueller Missbrauch erkennbar?

Was tun bei Verdacht?

Hilfe und Unterstützung

  • Holen Sie sich in jedem Fall psychologische und juristische Hilfe – für Ihr Kind und für sich selbst! Nehmen Sie Kontakt zu spezialisierten Beratungsstellen und Anwälten auf!

  • Die Polizei kann Ihnen geeignete Beratungsstellen und Opferhilfeorganisationen zur Begleitung und Unterstützung empfehlen. In einigen Bundesländern stehen Ihnen bei der Polizei Ansprechpartner für den Opferschutz zur Seite. Fragen Sie gegebenenfalls in Ihrer örtlichen Polizeidienststelle nach.

  • Kinder können sich bei folgenden Stellen Hilfe und Unterstützung holen: Kinder- und Jugendtelefon 0800 111 0333 Nummer gegen Kummer, anonym und kostenlos erreichbar montags – samstags 14.00 Uhr -20.00 Uhr Uhr

  • Telefonseelsorge rund um die Uhr unter 0800 111 0111 oder unter 0800 111 0222

  • Online- Beratung für Jugendliche unter www.youth-life-line.de

  • Jugendamt 0911-97730

Quelle: Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK)


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