JuHiS - was ist das?
Die Jugendhilfe im Strafverfahren ist eine gesetzlich vorgeschrieben Aufgabe des Jugendamtes (§ 52 SGB VIII).
Die Jugendhilfe im Strafverfahren begleitet straffällig gewordene Jugendliche und Heranwachsende während des gesamten Strafverfahrens. Im Vordergrund steht hierbei das Interesse eine weitere Straffälligkeit zu vermeiden. Sie berät Jugendliche, deren Eltern und Heranwachsende in Fragen von Straffälligkeit und den sich daraus ergebenden Folgen. Sie bietet Hilfestellung im Umgang mit Behörden (Justiz, Verwaltung) und berät und unterstützt in Fragen der Erziehungshilfe. Sie vermittelt jugendrichterliche Auflagen und knüpft Kontakte zu anderen Jugendhilfeträgern.
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