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Rechtsberatung & gerichtliche Auseinandersetzung

  • Die Kontaktdaten der Rechtsanwälte, die auf dem Gebiet des Familienrechts tätig sind, können auf der Homepage der Rechtsanwaltskammer Nürnberg recherchiert werden.

  • Die Kosten für eine Erstberatung kann Ihnen der Anwalt nennen.

  • Bei geringem Einkommen (z. B. Sozialhilfe, Arbeitslosengeld II, Renten unter dem Sozialhilfesatz) kann Beratungshilfe in Anspruch genommen werden. Hierfür ist ein Beratungsschein erforderlich, der beim Amtsgericht Fürth nach Vorlage entsprechender Nachweise von Montag bis Freitag zwischen 8:00 und 12:00 Uhr ohne vorherige Terminvereinbarung und nachmittags nach Vereinbarung
    (Tel.: 0911 74380) beantragt werden kann. Bei Vorlage dieses Beratungsscheins führt der Anwalt die Beratung kostenfrei durch oder stellt maximal 15 Euro in Rechnung. Anträge auf Beratungshilfe können unter https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/amtsgerichte/fuerth/verfahren 12.php heruntergeladen werden

  • Für Verfahren vor dem Familiengericht kann Verfahrenskostenhilfe beantragt werden.

    Der Anwalt wird bei der Beantragung behilflich sein.

  • In Familiensachen (z. B. Versorgungsausgleich), die gerichtlich ausgetragen werden sollen, besteht zumindest für den beantragenden Elternteil Rechtsanwaltspflicht. In Kindschaftssachen (z. B. Sorge- oder Umgangsrecht) besteht keine Rechtsanwaltspflicht

  • Zur außergerichtlichen Klärung bieten viele Rechtsanwälte Mediation an.

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